So setzen Sie die Kosten für den Winterdienst steuerlich ab
Wer einen Winterdienst beauftragt kann die Kosten steuerlich absetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen und welche Aspekte zu beachten sind.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Die Kosten für einen Winterdienst fallen unter die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen, die direkt von der Steuer abgezogen werden können. Damit Sie diesen Vorteil nutzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein
- Privathaushalt: Der Winterdienst muss in Ihrem privaten Haushalt stattfinden, also auf Ihrem Grundstück oder angrenzenden öffentlichen Flächen wie dem Gehweg.
- Regelmäßige Dienstleistung: Es muss sich um wiederkehrende Arbeiten wie Schneeräumung, Streuung und Eisglättebekämpfung handeln.
- Bezahlung per Überweisung: Nur unbare Zahlungen werden anerkannt. Barzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar.
Steuerlicher Vorteil
Der Staat unterstützt haushaltsnahe Dienstleistungen durch eine Steuerermäßigung. Sie können 20 % der Lohnkosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Dabei können Materialkosten (z. B. Streugut, Streusalz, etc.) oder Gerätekosten (z. B. Schneeschieber, Schneefräsen, Räumfahrzeuge etc.) sind nicht abgesetzt werden.
Um Ihnen die Geltendmachung der Steuerersparnis möglichst zu erleichtern, weisen wir auf unseren Rechnungen der Anteil an haushaltsnahmen Dienstleistungen separat aus. Der Anteil beläuft sich, je nach Objekt, meist auf ca. 70-80% des Rechnungsbetrags.
Was Mieter wissen sollten
Auch Mieter können die Kosten für den Winterdienst steuerlich geltend machen, sofern sie über die Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Anteil der haushaltsnahen Dienstleistungen in der Abrechnung klar ausgewiesen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Ihren Vermieter bitten, eine entsprechende Aufstellung nachzureichen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung
Um die Kosten für den Winterdienst in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Rechnung ansehen: Auf unseren Rechnungen finden Sie unter dem Rechnungsbetrag den Anteil der haushaltsnahmen Dienstleistung. (im Beispiel: 1.425,00 €)
2. Zahlungsnachweis sichern: Stellen Sie sicher, dass die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift erfolgt ist, und bewahren Sie den Kontoauszug auf.
3. Eintragung in der Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen ein (Zeilen für haushaltsnahe Dienstleistungen).
4. Nebenkostenabrechnung: Als Mieter nutzen Sie den haushaltsnahen Anteil Ihrer Nebenkostenabrechnung für den Steuerabzug.
Besonderheiten für Eigentümer von vermieteten Immobilien
Für Vermieter gelten andere Regeln: Die Kosten für den Winterdienst können als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dadurch wird die Steuerbemessungsgrundlage gesenkt, was ebenfalls einen Steuervorteil bringt.
Fazit
Unsere Dienstleistung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern bietet auch steuerliche Vorteile. Voraussetzung ist, dass Sie alle Belege und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahren und die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung eintragen. Ob als Mieter oder Eigentümer – nutzen Sie die Möglichkeit, 60-80% der Kosten unserer Dienstleistung steuerlich abzusetzen, und sparen Sie bares Geld!