Winterdienst im Großraum Hamburg

Schneeräumen ist Vertrauenssache. Wir übernehmen Ihre Pflichten zur Schneeräumung und sorgen dafür, dass Ihre Flächen frei von Schnee und Eis sind. Seit über 35 Jahren führen wir Aufträge rund um die Schnee- und Eisbeseitigung aus. Wir betreuen über 3100 Kunden mit unterschiedlichen Gegebenheiten und verschiedensten Flächen in allen Größenordnungen in Hamburg und den umliegenden Gemeinden.

Unsere Leistungspakete

Winterdienst

Unser Einsatzgebiet

Objekt Typen

Das Spektrum der von uns im Großraum Hamburg betreuten Objekte reicht von Reihenhäusern, über Wohnanlagen, bis zu Industriekomplexen. Dabei versuchen wir bestmöglich auf die unterscheidlichen Anforderungen der Objekt-Typen einzugehen.

Privatgrundstücke

Einfamilienhäuser, einzelne oder mehrere Reihenhäuser, etc.

Gewerbe- und Industrieobjekte

Gewerbebetriebe, Industriekomplexe, Parkplätze und Freiflächen, etc.

Wohnanlagen und WEGs

Mehrparteinhäuser, Wohnungs-
eigentümergemeinschaften, etc.

Häufige Fragen rund um den Winterdienst in Hamburg

Wie viel kostet der Winterdienst?

Es wird eine Saisonpauschale vereinbart. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Größe der Räumfläche. Die Anfahrt kann unter Nachbarn aufgeteilt werden. Ein Winter mit wenigen Einsätzen kann zu einer Preisminderung in der folgenden Saison führen. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.

Wir machen Ihnen gern ein Angebot!

Gibt es eine Mindestgröße?

Nein, wir betreuen Flächen jeder Größe.

Werden auch Industriekomplexe betreut?

Ja, hier können die Einsatz-Zeitpunke unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihnen oder einer beauftragten Person abgefordert werden.

Wie oft kommt der Winterdienst?

Aufgrund kleiner Touren, lokaler Streugut-Depots und im Einsatzgebiet wohnenden Fahrer, haben wir die Möglichkeit, auch mehrfach binnen 24 Stunden bei Ihnen zu erscheinen.

Für welchen Zeitraum wird ein Vertrag abgeschlossen?

Unsere Saison geht vom 01.November bis zum 15. April. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.

Kann ich den Winterdienst auch für eine kürzere Zeit beauftragen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit einen Kurzfristvertrag für Urlaub, Krankheit, Dienstreise oder ähnliches zu vereinbaren.

Wird das Streugut entfernt?

Ja, bei jedem regulären Saison-Vertrag wird am Ende der Saison das Streugut aufgenommen und abgefahren. Bei großen Flächen ist eine Endreinigung nicht mit inbegriffen. Die Kosten sind dann separat im Angebot ausgewiesen und müssen gesondert beauftragt werden.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Die Verträge verlängern sich automatisch von Saison zu Saison, sofern diese nicht bis zum 01. Oktober gekündigt werden.

Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

Die Kosten sind im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen oder außergewöhnlicher Belastungen oft steuerlich absetzbar.

Wer haftet im Schadensfall?

Sobald Sie einen Vertrag mit uns schließen, haften wir für die vereinbarten Flächen. Selbstverständlich haben wir eine Haftpflichtversicherung.

Kann man auch nach Bedarf abrechnen?

Nein, eine Abrechnung nach Bedarf ist nicht möglich.

Bekomme ich Geld zurück, wenn es mal nicht schneit?

Eine Rückzahlung findet nicht statt. Allerdings gewähren wir nach milden Wintern einen Rabatt auf die folgende Saison.

Was passiert, wenn mal etwas schief läuft?

Wir versuchen zwar alle Fehlerquellen zu minimieren, dennoch passieren hin und wieder Fehler. In diesem Fall bitten wir Sie uns schnellstmöglich die Informationen zukommen zu lassen.

Winterdienst im Sommer?

Die Sommermonate nutzen wir, um unsere Fahrzeuge instand zu setzen und zu warten. Ebenfalls findet sich hier Zeit für neue Projekte und Optimierungen. Ab Ende Juli nehmen die Angebotsanfragen stark zu und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, damit im Winter alles sofort einsatzbereit ist.

Wie wird denn nun eigentlich morgen das Wetter?

Nachts ist es immer kälter als draußen!