Winterdienst im Großraum Hamburg
Schneeräumen ist Vertrauenssache. Wir übernehmen Ihre Pflichten zur Schneeräumung und sorgen dafür, dass Ihre Flächen frei von Schnee und Eis sind. Seit über 35 Jahren führen wir Aufträge rund um die Schnee- und Eisbeseitigung aus. Wir betreuen über 3100 Kunden mit unterschiedlichen Gegebenheiten und verschiedensten Flächen in allen Größenordnungen in Hamburg und den umliegenden Gemeinden.






Unsere Leistungspakete

Winterdienst



Objekt Typen
Das Spektrum der von uns im Großraum Hamburg betreuten Objekte reicht von Reihenhäusern, über Wohnanlagen, bis zu Industriekomplexen. Dabei versuchen wir bestmöglich auf die unterscheidlichen Anforderungen der Objekt-Typen einzugehen.

Privatgrundstücke
Einfamilienhäuser, einzelne oder mehrere Reihenhäuser, etc.

Gewerbe- und Industrieobjekte
Gewerbebetriebe, Industriekomplexe, Parkplätze und Freiflächen, etc.

Wohnanlagen und WEGs
Mehrparteinhäuser, Wohnungs-
eigentümergemeinschaften, etc.
Häufige Fragen rund um den Winterdienst in Hamburg
Wie viel kostet der Winterdienst?
Es wird eine Saisonpauschale vereinbart. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Größe der Räumfläche. Die Anfahrt kann unter Nachbarn aufgeteilt werden. Ein Winter mit wenigen Einsätzen kann zu einer Preisminderung in der folgenden Saison führen. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.
Wir machen Ihnen gern ein Angebot!
Gibt es eine Mindestgröße?
Nein, wir betreuen Flächen jeder Größe.
Werden auch Industriekomplexe betreut?
Ja, hier können die Einsatz-Zeitpunke unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihnen oder einer beauftragten Person abgefordert werden.
Wie oft kommt der Winterdienst?
Aufgrund kleiner Touren, lokaler Streugut-Depots und im Einsatzgebiet wohnenden Fahrer, haben wir die Möglichkeit, auch mehrfach binnen 24 Stunden bei Ihnen zu erscheinen.
Für welchen Zeitraum wird ein Vertrag abgeschlossen?
Unsere Saison geht vom 01.November bis zum 15. April. Auch kürzere Zeiträume sind möglich.
Kann ich den Winterdienst auch für eine kürzere Zeit beauftragen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit einen Kurzfristvertrag für Urlaub, Krankheit, Dienstreise oder ähnliches zu vereinbaren.
Wird das Streugut entfernt?
Ja, bei jedem regulären Saison-Vertrag wird am Ende der Saison das Streugut aufgenommen und abgefahren. Bei großen Flächen ist eine Endreinigung nicht mit inbegriffen. Die Kosten sind dann separat im Angebot ausgewiesen und müssen gesondert beauftragt werden.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Die Verträge verlängern sich automatisch von Saison zu Saison, sofern diese nicht bis zum 01. Oktober gekündigt werden.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Die Kosten sind im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen oder außergewöhnlicher Belastungen oft steuerlich absetzbar.
Wer haftet im Schadensfall?
Sobald Sie einen Vertrag mit uns schließen, haften wir für die vereinbarten Flächen. Selbstverständlich haben wir eine Haftpflichtversicherung.
Kann man auch nach Bedarf abrechnen?
Bekomme ich Geld zurück, wenn es mal nicht schneit?
Was passiert, wenn mal etwas schief läuft?
Winterdienst im Sommer?
Wie wird denn nun eigentlich morgen das Wetter?
Nachts ist es immer kälter als draußen!